Das schwedische Meldesystem

Der erste Weg nach der Ankunft in Schweden sollte zum Finanzamt führen. Das Skatteverket (www.skatteverket.se) ist nämlich in Schweden für folkbokföring (Melderegister) zuständig. Dort bekommt man seine ”personnummer”, unentbehrlich für fast alles in Schweden. Ohne personnummer existiert man kaum. Der Besitz einer personnummer dagegen öffnet einem viele Türen, zum Beispiel die Teilnahme an sfi (svenska för invandrare), oder die Eröffnung eines Bankkontos, den Erhalt eines Bibliotheksausweises, den Abschluss eines Handy-Vertrags und vieles mehr. 

Zur Anmeldung beim Skatteverket braucht man nur seinen Personalausweis und eine Wohnadresse (die man übrigens nicht wie in Deutschland durch Vorlage eines Mietvertrags nachweisen muss). Für mitreisende Kinder braucht man eine Geburtsurkunde. Die Anmeldeprozedur geht normalerweise recht schnell: nach 20 Minuten ist man wieder auf der Strasse. Nicht vergessen, am Eingang die unentbehrliche Wartenummer zu ziehen! 

Beim Skatteverket können Sie sich ebenso jederzeit den unentbehrlichen personbevis" (Personenstandsurkunde) ausstellen lassen - hier muss man nicht persönlich erscheinen, unter Angabe der personnummer können Sie diesen auch telefonisch oder via Internet beantragen.  

Zum Beantragen einer Aufenhaltserlaubnis beim Migrationsverket hat man als EU-Bürger nach der Registrierung drei Monate Zeit. EU-Bürger haben ein Aufenthaltsrecht in Schweden, deshalb beantragt man lediglich eine sogenannte uppehållskort.

Möchte man hier arbeiten oder studieren, kann man den Antrag auch auf elektronischem Wege stellen. Andernfalls kann man per Post oder persönlich die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Auf den Seiten des Migrationsverkets (www.migrationsverket.se) kann man sich in jedem Fall die nötigen Formulare herunterladen (Registration for residence card für EU/EES-Bürger, Formular 144011).

Mit der Aufenthaltserlaubnis ist ein weiteres wichtiges Privileg verbunden: man kan die Mitgliedschaft in der försäkringskassan (http://www.forsakringskassan.se/privatpers/) beantragen. Anders als in Deutschland ist das Gesundheitssystem in Schweden steuerfinanziert, man braucht sich also nicht selbst krankenzuversichern. Ist man Mitglied in der försäkringskassan, kann man das Gesundheitssystem in Schweden unbeschränkt nutzen, einschliesslich einer Auslandsversicherungskarte. Für die Registrierung bei der försäkringskassan reicht es im übrigen bereits, dass man seine Aufenthaltserlaubnis beantragt hat. Bei der Antragstellung bekommt man eine Bescheinigung hierüber vom migrationsverket. Dies ist unter Umständen wichtig, falls der Bescheid über die Aufenhaltserlaubnis einige Wochen auf sich warten lässt. 

Erleichtern Sie sich Ihren Alltag mit einem schwedischen Personalausweis, der IDkort, die Sie z.B. bei der Bank oder beim skatteverket (http://www.skatteverket.se/idkort/skatteverketutfardaridkort.4.6f9866931215a607a4f80003828.html) beantragen. In der Regel benötigt man die Personnummer, den Personbevis, den Reisepass/Personalauweis sowie Passfotos. Banken verlangen oft auch noch einen „Zeugen" zur Identitätsbestätigung, erkundigen Sie sich also vorher. 

Und noch ein wichtiger Hinweis: mit der Anmeldung beim Skatteverket wird man – zumindest theoretisch – in Schweden unbeschränkt steuerpflichtig. Solange man keine Anstellung in Schweden hat, ist das nicht von praktischem Interesse. Falls man aber in einem Steuerjahr sowohl in Deutschland als auch in Schweden Geld verdient hat, richtet sich die Besteuerungspflicht zunächst danach, wo man mehr Zeit verbracht hat, wenn dies strittig ist, wo der Lebensschwerpunkt ist, und wenn all dies zweifelhaft sein sollte, schliesslich nach der Nationalität.Durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stsweabkg/gesamt.pdf) wird zwar vermieden, dass jemand in zwei Ländern gleichzeitig besteuert wird. Es können aber trotzdem Nachteile bei einer Nachbesteuerung in Schweden für deutsche Einkünfte entstehen: da in Schweden viel mehr öffentliche Leistungen steuerfinanziert sind (z.B. Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung), ist natürlich der Steuersatz deutlich höher als in Deutschland. Die in Deutschland gezahlten Steuern werden zwar angerechnet, es kann aber – hat man mehr als ein halbes Jahr in Schweden gearbeitet – trotzdem zu einer Steuernachzahlung kommen. Also unbedingt vorher mit seinem Steuerberater besprechen! 

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 21. September 2009 um 12:43 Uhr
 


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