lagar om skydd för blivande och nyblivande mödrar
 

Erwerbstätige Frauen haben während der Schwangerschaft grundsätzlich das Recht, körperlich anstrengende Tätigkeiten, die der Schwangerschaft schaden könnten, abzulehnen und stattdessen leichtere Aufgaben zu übernehmen.

Hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, die Schwangere mit einer körperlich leichteren Tätigkeit zu betrauen, so hat diese Anrecht auf Schwangerschaftsgeld. Bedingungen hierfür sind: Die Arbeitsfähigkeit ist infolge der Schwangerschaft um mindestens 25 % reduziert und die Arbeit ist körperlich anstrengend. Und: Die Tätigkeit kann aufgrund des Arbeitsmilieus nicht ausgeführt werden.

Anders als in Deutschland arbeitet eine schwangere Frau im Normalfall bis zum Tag der Geburt. Weitere Informationen rund um Schwangerschaft und Versicherungsschutz unter www.fk.se.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 04. Oktober 2009 um 18:35 Uhr
 


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