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Das schwedische Steuersystem im Einzelnen zu erklären, ist unmöglich und so wollen wir lediglich auf ein paar Besonderheiten hinweisen.
Das schwedische Steuersystem geht vom Prinzip der getrennten Besteuerung aus, was bedeutet, dass Ehepartner unabhängig voneinander besteuert werden. Unterschiedliche Steuerklassen, wie etwa in Deutschland, gibt es nicht. Die Zahl der Kinder oder die Nicht-Berufstätigkeit eines Ehepartners haben also keinen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuern.
Der Arbeitgeber zieht eine „vorläufige" Steuer (preliminärskatt) vom Gehalt vor dessen Auszahlung ab. Die endgültige Höhe der Steuern wird von Skatteförvaltningen mit Hilfe der Einkommenssteuererklärung (självdeklaration) berechnet. Die entsprechenden Formulare schickt Skatteförvaltningen, bereits mit den der Behörde bekannten Angaben versehen, an alle Erwerbstätigen; sie müssen jährlich im Frühjahr für das vergangene Jahr eingereicht werden. Die Steuerbehörde prüft bis zum Herbst die Unterlagen, dann erhält man den Steuerbescheid (skattebesked), aus dem hervorgeht, ob man noch Steuern nachzuzahlen hat oder Geld zurückerstattet wird.
Die schwedische Einkommenssteuer besteht hauptsächlich aus Kommunalsteuer (kommunalskatt, liegt in Groß-Stockholm bei 30-33 % und beinhaltet die Regions- oder Bezirkssteuer (landstingsskatt von in Stockholm z.Z. ca. 11 %). „Landstinget" ist u.a. verantwortlich für das Gesundheitswesen, die schwedischen Gymnasien (Kl.10-12) und den öffentlichen Nahverkehr. Hinzu kommt die staatliche Einkommenssteuer von 20-25 % ab gewissen Einkommensgrenzen sowie für Haus-/Wohnungseigentümer die Immobiliensteuer (fastighetsskatt) und ab einem gewissen Vermögen auch Vermögenssteuer (förmögenhetsskatt).
Die Mehrwertsteuer liegt grundsätzlich bei 25 %. Für Hotels, Camping und Lebensmittel gilt ein Steuersatz von 12 %, für Zeitungen, Bücher, Taxi, Zug, Theater, Kino etc. von 6 %.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des schwedischen Steueramtes, „Riksskatteverket" www.skatteverket.se. |