Haustiere

Die Bestimmungen und Importregeln für Haustiere nach Schweden wurden in den letzten Jahren immer mehr vereinfacht. Hier möchten wir einen Kurzüberblick geben.

Einfuhr von Tieren (Införsel) aus EU-Ländern 

Für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen ist keine schriftliche Genehmigung und auch kein Gesundheitsattest mehr erforderlich.

In der gesamten EU (inklusive Schweiz) ist aber ein Heimtierausweis vorgeschrieben, der folgende Informationen und Angaben beinhalten muss:

● ID-Chipnummer des Tieres inkl. Datum der Implantation und Nennung der Stelle, an welcher der Chip eingesetzt wurde. Alternativ ist eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist, zulässig. 

● Grunddaten des Tieres - dazu zählen Name, Art, Geschlecht, Fellfarbe sowie Geburtsdatum und Rasse. 

● Impfung gegen Tollwut für Hunde, Katzen und Frettchen. Das Tier muss mindestens 12 Wochen alt sein. Die Impfung muss von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht werden.

● Daten des Halters inklusive Adresse. 

Weitere Informationen dazu finden sie auch hier.

Das Tier muss am besten noch vor der Einreise beim Zollamt angemeldet werden, dazu weitere Informationen hier.

Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel sind von dem obligatorischen Heimtierausweis ausgenommen.

Bei Einreise mit mehr als Fünf Tieren um etwa bei einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilzunehmen - muss dies z.B. durch die Vorlage eines Anmeldeformulars nachgewiesen werden.  

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Tierhaltung

Seit dem 15. Juni 2020 hat die schwedische Landwirtschaftsbehörde neue Regeln für die Haltung von Hunden und Katzen erlassen. Ziel ist unter anderem, den Bedürfnissen der Tiere besser gerecht zu werden sowie die Verantwortlichkeiten und notwnedingen Kenntnisse der Tierhalter zu klären.  

Schweden ist eines der Länder in der EU, das noch strengere darüber hinausgehende Vorschriften für die Tierhaltung eingeführt hat. Auf diese Weise will man erreichen, dass Tiere und Nutztiere auch tatsächlich artgerecht und ihrer Gesundheit zuträglich behandelt werden. 

Hierzu gehören z.B. Regeln rund um die Stallbeschaffung, die Qualität des Futters, die Art der Behandlung auch im Krankheitsfall sowie die Teilnahme an Wettkämpfen. Schweden verzeichnet dabei den niedrigsten Antibiotika-Einsatz unter den EU Ländern. 

Informationen und Neuerungen sowie notwendige Formulare werden ebenfalls auf der Webseite des Schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft veröffentlicht.