Die meisten dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum in Schweden lebenden Personen registrieren sich nach Erhalt ihrer Personnummer durch die örtliche Steuerbehörde (Skatteverket) bei der schwedischen Krankenversicherung, der sogenannten „Försäkringskassa“. Anders als in Deutschland gibt es in Schweden nur diesen zentralen Versicherungsträger.
Grundsätzlich haben jedoch alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, auch einen Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten sowie Krankenhäusern in Schweden. Sie benötigen im Krankheitsfall bei einem Arztbesuch in Schweden die "Europäische Krankenversicherungskarte" (EHIC). Für Privatversicherte gelten die gleichen Regelungen wie in Deutschland. Es ist zu beachten, dass auch in Schweden die Behandlungskosten in der Regel sofort fällig werden. Diese können aber auch mit der Kreditkarte bezahlt werden, die in Schweden das gängige Bezahlungsmittel darstellt.